Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Naturheilkunde, Homöopathie, TCM
Nachfolgend einige Abrechnungsziffern aus der Leistungslegende nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Privatsatz 2,8fach GOÄ und gesetzlich versicherten Patienten oder Selbstzahlern 2,0fach GOÄ (entspricht dem gesetzlichen Gebührensatz).
GOÄ-Ziffer | Kommentar | Satz | Euro |
---|---|---|---|
1 | Beratung, auch mittels Telefon | 2,8 | 13,05 |
3 | eingehende Beratung (mind. 10 Minuten) | 2,8 | 24,47 |
5 | symptombezogene Untersuchung | 2,8 | 13,05 |
8 | Untersuchung Ganzkörperstatus | 2,8 | 34,86 |
30 | Erhebung eine homöopathische Erstanamnese (1 Stunde) | 2,8 | 120,65 |
31 | Homöopathische Folgeanamnese (30 Minuten) | 2,8 | 60,33 |
76 | Erstellung eines individuellen pytotherap. Rezepts | 2,8 | 9,38 |
269a | Akupunktur (20 Minuten) | 2,8 | 46,92 |
847 | Entspannungsverfahren (Einzeln, 20 Minuten) | 2,8 | 20,11 |
538 | Wärmtherapie | 2,8 | 5,38 |
Die GOÄ Ziffern werden kombiniert, z.B. Akupunktur (GO� 269), Beratung (Go� 1) mit k�rperlicher Untersuchung (GO� 6).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für die homöopathische/naturheilkundliche Erstanamnese eine Ziffer 30 und für die Folgekonsultation die Ziffer 31 vor. Insbesondere die Ziffer 30 wird je nach Schwierigkeitsgrad der Anamnese und des zu behandelnden Krankheitsbildes sowie der erforderlichen Zeitdauer (1-2 Stunden) und der anschließenden Ausarbeitung mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Die einmalig anfallenden Kosten der Erstanamnese betragen bei einem Erwachsenen in der Regel zwischen 120 und 180 Euro.
Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass ein Arzt zusätzlich zu seiner medizinischen Ausbildung eine weitere, hoch qualifizierte Zweitausbildung absolviert hat. Entsprechend den heutigen Weiterbildungsordnungen dauert diese Zweitausbildung mindestens drei Jahre und erfordert in der Folge den regelmäßigen Besuch zeit- und kostenintensiver Fortbildungsveranstaltungen und Supervisionen.
Alle Therapien sind für Selbstzahler möglich.