Die Abrechnung für Psychotherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatkassen, Beihilfen und private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Die ersten fünf Sitzungen sind nicht genehmigungspflichtig. Danach muss in der Regel ein Gutachten erstellt werden und die Krankenkasse entscheidet dann aufgrund von Indikation, Diagnose und Therapieverfahren, über den Umfang der genehmigten Sitzungen.
Bei gesetzlich versicherten Patienten kommt es aufgrund der großen Nachfrage von Psychotherapieplätzen häufig zu langen Wartezeiten bei Kassentherapeuten. Diese Patienten unterstütze ich bei der Möglichkeit eines Antrags auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse. Eine der Voraussetzung für eine Übernahme der Therapiekosten ist, dass der Patient dringend eine Psychotherapie benötigt und keinen Therapieplatz innerhalb einer zumutbaren Wartezeit finden kann.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Nachfolgend einige Abrechnungsziffern aus der Leistungslegende nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit Privatsatz 2,8fach.
GOÄZiffer | Kommentar | Satz | Euro |
---|---|---|---|
1 | Beratung, auch mittels Telefon, Email | 2,8 | 13,05 |
3 | eingehende Beratung (mind. 10 Minuten) | 2,8 | 24,47 |
5 | Symptombezogene Untersuchung | 2,8 | 13,05 |
808 | Erstellung eines Gutachtens, je Stunde | 2,8 | 65,30 |
801 | Fachärztliche Untersuchung und Behandlung | 2,8 | 40,80 |
846 | Entspannungsverfahren, Einzelbehandlung | 2,8 | 24,47 |
860 | Biographische Anamnese | 2,8 | 150,16 |
861 | Tiefenpsychologische Einzelsitzung | 2,8 | 112,62 |
870 | Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung | 2,8 | 122,42 |
Alle Therapien sind für Selbstzahler möglich.
Psychologisches Gutachten vor Adipositas Operationen
Die Genehmigung einer operativen Adipositas Therapie erfordert die Vorlage eines Gutachtens, das psychologische Einwände gegen eine derartige Operation ausschließt.
Die Erstellung beinhaltet einen ausführlichen Fragenbogen, ein einstündiges psychologisches Gespräch und das schriftliche Gutachten nach S3 Lichtlinie mit postalischer Zustellung. Die Kosten sind privat zu begleichen (GOÄ 2,3fach, 860+ 801+808 je Stunde) und werden nicht von den Krankenkassen übernommen.